16.08.2009

Streuobstförderung


Streuobstwiesen - Grünland mit hochstämmigen Obstbäumen in der freien Landschaft - sind ein prägender Bestandteil der Kulturlandschaft des Wetteraukreises. Ende der achtziger Jahre wurden bei einer Biotopkartierung ca. 200.000 Streuobstbäume gezählt, damit befindet sich etwa ein Fünftel der hessischen Streuobstbestände im Wetteraukreis.

Bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts war die Bewirtschaftung der Streuobstflächen für die Selbstversorgung der Bevölkerung und den Handel von großer Bedeutung. Die Spezialisierung und Intensivierung im Obstbau sowie die veränderten Ansprüche von Handel und Verbrauchern führten dann aber zu einem zeitweise dramatischen Rückgang der Bestände. Seit Ende der siebziger Jahre wächst das Interesse am Erhalt der Streuobstwiesen wieder, maßgeblich beeinflusst vom ehrenamtlichen Naturschutz. Das Ökosystem Streuobstwiese bildet den Lebensraum für ein breites Artenspektrum, denn es beinhaltet sowohl Elemente des Waldes als auch der freien Feldflur. Die hochstämmigen Bäume mit ihren imposanten Kronen tragen alte, robuste Obstsorten in einer Geschmacksvielfalt, die jedes Supermarktangebot verblassen lässt. Nicht zuletzt bieten die Streuobstwiesen den Menschen Raum für Naturerlebnis und Erholung.

Der Fachdienst Landwirtschaft des Wetteraukreises fördert die Neupflanzung und den Grundpflegeschnitt von hochstämmigen Obstbäumen im Wetteraukreis und leistet auf diese Weise einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der Streuobstwiesen. Von 1997 bis heute wurden ca. 360.000 Euro in die Streuobstförderung investiert. Damit konnten die Grundsanierung von etwa 12.000 Bäumen und die Pflanzung von 4.700 Hochstämmen unterstützt werden.

Finanziell gefördert werden Maßnahmen zum Erhalt von Streuobstwiesen in der freien Landschaft, dazu zählen

- die Neupflanzung hochstämmiger Obstbäume alter, robuster Sorten

- ein Grundpflegeschnitt für hochstämmige Altbäume mit mind. zehn Jahren Standzeit

 

Nicht förderfähig sind Obstwiesen in Haus- oder Freizeitgärten sowie Bäume auf Flächen, für die Verpflichtungen gegenüber Dritten gelten (zum Beispiel: Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen) oder die von Dritten gefördert werden (zum Beispiel: Pflanzaktionen durch Gemeinden).

Eine Förderung beantragen können sowohl Landwirte als auch Hobbynutzer, Eigentümer oder Pächter einer Streuobstwiese, Einzelpersonen, Naturschutzvereine, Obst- und Gartenbauvereine und ggf. auch Schulen und Gemeinden.

Haben Sie Bedarf an hochstämmigen Obstbäumen? Die NABU-Gruppe Bingenheim unterstützt Sie gerne und stellt auch den erforderlichen Antrag.

Melden Sie sich bitte bis 30. August 2009 bei

Udo Seum

Buchenstraße 3

61209 Echzell

Telefon: 06035 / 207302 oder 0171 / 8949455.

Email: udoseum@t-online.de